… zum Fest Allerheiligen …

01.11.2024:

An diesem kirchlichen Gedenktag wird allen Heiligen durch Gebet und Fürbitte gedacht.

Nicht überall gesetzlicher Feiertag

Über die Jahrhunderte und Zeit hinweg stieg die Zahl der verstorbenen Menschen, die heiliggesprochen wurden. Das machte es zunehmend schwieriger, jedem Heiligen an einem für ihn vorgesehen Tag zu gedenken. Oft wird vermutet, dass an diesem Feiertag lediglich verstorbenen Menschen gedacht wird, die vom Papst heiliggeprochen wurden, doch es gilt allen Menschen, die ihr Leben still, aber konsequent nach dem Glauben des Christentums geführt haben.

 

 

Das kirchliche Hochfest gilt in einigen Bundesländern wie in Bayern als gesetzlicher Feiertag. In den zu Miltenberg angrenzenden Bundesland Hessen ist es dagegen anders: Geschäfte haben offen und jeder Arbeitnehmer muss arbeiten. Da es sich um einen sogenannten „stillen Feiertag“ handelt, sind öffentliche Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Hintergrund des christlichen Gedenktages gerecht werden aber verboten.

Neben dem Gottesdient ist die Segnung der Gräber Verstorbener auf dem Friedhof Brauch. Oft besuchen Angehörige an dem christlichen Feiertag Grabstätten Verstorbener, stellen für diese Kerzen auf und beten für sie.

 Wir vom Haus María Regina wünschen einen besinnlichen Feiertag.