02.01.2025
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz greift seit gestern.
Gut zu wissen:
Die Leistungen der Pflegekassen für vollstationäre Pflege erhöhten sich mit dem Jahreswechsel wie folgt:
- Pflegegrad 2: von 770 Euro auf 805 Euro.
- Pflegegrad 3: von 1.262 Euro auf 1.319 Euro.
- Pflegegrad 4: von 1.775 Euro auf 1.855 Euro.
- Pflegegrad 5: von 2.005 Euro auf 2.096 Euro.
Immerhin!
Daneben wurde der Unterstützungsbetrag für die Kurzzeitpflege von 1.774,00 Euro auf 1.854,00 Euro angehoben.
Der Betrag für die Verhinderungspflege steigt auch und zwar von 1.612,00 Euro auf 1.685,00 Euro.
U n d:
Der monatliche Entlastungsbetrag (zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen) steigt von 125,00 Euro auf 131,00 Euro. (dieses Geld gibt es bei der Pflege zuhause monatlich zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekassrn. Bei Nicht-Inanspruchnahme kann es angespart werden und u.a. auch für Kurzzeitpflege verwendet werden).
Für viele im Bedarfsfall ein Segen!
Was sehr viele freuen wird, die zuhause einen Angehörigen pflegen:
Ab 01. Juli 2025 werden endlich Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Somit ist ein befristeter (auch längerfristig planbarer!) längerer Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung von maximal insgesamt 56 Tagen möglich.
Die Pflegekasse unterstützt das ab Juli dann mit 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr. (Bitte beachten: Leistungen im 1.HJ 2025 reduzieren die Höhe)
Die bisher notwendige Vorlaufzeit von 6 Monaten (für Verhinderungspflege) entfällt ersatzlos.
… kleine Schritte in die richtige Richtung …