Neuer Heimbeirat wurde gewählt

Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Heim. Durch ihn wirken die gewählten Personen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Die Amtsperiode des bisherigen Gremiums lief im Oktober aus. Die Neuwahl war vom Wahlausschuss aus den Bewohnern Johann Ackermann, Bruno Mechler und Karl-Heinz Schmidt auf den 26.10. gelegt worden.

Der Wahlausschuss hatte die Wahl mit Unterstützung der Verwaltung sehr gut vorbereitet. Gemäß den Vorgaben sollte der Heimbeirat bei der Größe des Hauses Maria Regina aus fünf Personen bestehen. Erfreulicher Weise haben sich sieben Personen zur Wahl aufstellen lassen, so dass eine echte Wahl stattfinden konnte. Wahlberechtigt waren am Stichtag 69 Personen. 26 Bewohnerinnen und Bewohner haben persönlich gewählt. Einmal wurde die Möglichkeit der Briefwahl genutzt.

Gewählt wurden:
Aulenbach Geraldine (23),  Bischoff Hans (20) , Müller Emmi (19), Straub Marianne (20), Walter Hildegard (23)

Ersatzmitglieder sind: Becker Gudrun (12), Hörber Gerhardt (12)

Einrichtungsleiter Matthias Schiller dankte dem Wahlausschuss für seine Mitwirkung und den gewählten Heimbeiratsmitgliedern zum ausgesprochenen Vertrauen.


Die Aufgaben des Heimbeirats nach der HeimMitwirkungsVerordnung sind:

    • Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebes, die den BewohnerInnen des Heims dienen, bei der Leitung oder dem Träger des Heims
    • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen und erforderlichenfalls Hinwirkung auf auf ihre Erledigung durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger de Einrichtung
    • Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen in dem Heim
    • Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu
      • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für BewohnerInnen und der Heimordnung
      • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
      • Änderung der Entgelte des Heims
      • Planung oder Durchführung von Veranstaltungen
      • Alltags- und Freizeitgestaltung
      • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
      • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
      • Zusammenschluss mit einem anderen Heim
      • Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile
      • umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims
      • Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
      • Leistungs-, Qualitäts- , Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
      • Bestellung eines Wahlausschusses vor Ablauf der Amtszeit
      • Durchführung von Bewohnerversammlungen und Abgabe von Tätigkeitsberichten
      • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung