Einblicke ins Haus Maria Regina vom 24.06.2020 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Manche Menschen leiden auch nachts unter einer größeren Unruhe. Wer aus dem Bett fällt kann auch schnell schlimmere Verletzungen dabei erleiden. Das Hochziehen eines Bettgitters zählt – was viele Menschen nicht wissen – als freiheitsentziehende Maßnahme, die vom Gericht in jedem Einzelfall angordnet werden muss.
Fixierungen gibt es im Haus Maria Regina schon lange nicht mehr. Von der Heimaufsicht und dem MDK sind wir angewiesen, diese bestmöglich auch in Zukunft zu vermeiden.
Natürlich sind Stürze im Alter leider nie ganz zu verhindern: auch nicht in einem Pflegeheim. Für sehr unruhige Bewohner gibt es seit einigen Jahren eine tolle Weiterentwicklung bei den Betten: das so genannte „Niederflurbett“. Wir haben zahlreiche davon im Haus im Einsatz. Hier fällt man weniger aus dem Bett, sondern man rollt eher auf den Boden.
Dieses speziell entwickelte Bett kann sehr tief abgesenkt werden. Am Bett selbst ist ein mehrfach unterteiltes Bettgitter angebracht. Ein einzelnes hochgeklapptes Teil, das vom Kopf bis zur Körpermitte geht, gilt nicht als freiheitsentziehende Maßnahme bzw. Fixierung. Es ist ein guter Rückhalt, wenn man sich am Tag oder auch bei Nacht oft im Bett dreht und wendet. Trotz dieses hochgestellten Bettgitters kann man bei entsprechender körperlicher Konstitution selbständig das Bett verlassen.
Durch die starke Absenkungsmöglichkeit des Bettes ist die Verletzungsgefahr bei einem Herausfallen relativ gering. Zusätzlich kann bei Bedarf eine Sturzmatte vor das Bett gelegt werden, die bei einem Kontakt sofort das Pflegepersonal informiert.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.