Einblicke ins Haus Maria Regina vom 09.12.2020 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Seit heute um 0:00 Uhr gilt eine erneute Ausnahmesituation u.a. auch für alle Alten- und Pflegeheime in ganz Bayern.
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)
Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen
Unter § 9 ist u.a. anderem Folgendes geregelt:
- Besucher müssen über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen
- die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein
- der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen
- jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
Achtung: Da die Lieferung der Staatsregierung noch aussteht, muss derzeit die FFP2-Maske mitgebracht werden !!!
Wir bitten um Beachtung!