… Schnelltests vom Supermarkt …

Einblicke ins Haus Maria Regina vom 09.03.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:

Ob Sie mit den Tests von Aldi, Lidl und Co. ins Pflegeheim dürfen erfahren Sie hier. 

Die Antwort laut:    N E I N !

Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch bei Eltern oder Großeltern. Sie sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt.
Es gibt Selbsttests in verschiedenen Varianten: Für den Nasenabstrich, zum Gurgeln oder als Spucktest mit Röhrchen oder in spezielle Trichter. Die Anwendung und Auswertung ist in der Regel relativ einfach.

Wer aber glaubt den Beipackzettel nicht lesen zu müssen, weil man z.B. beim Spucken ja eigentlich nichts falsch machen kann, der irrt gewaltig: so ist z.B. zu beachten, dass man (je nach Anbieter):

  • bis 15 Minuten vor dem Test nichts getrunken oder gegessen haben darf
  • keinen Kaugummi vor dem Test gekaut hat
  • seine Zähne nicht gerade geputzt hat
  • vorher seine Nase intensiv geputzt hat

Jeder Hersteller hat so seine Eigenheiten, die strikt zu befolgen sind! Und auch wenn die Tests „Schnelltest“ heißen, muss man der mit seinem Sekret versetzten Lösung meist 15 Minuten Zeit lassen. Nicht wenige Anwender meinen da, dass auch 5 Minuten und weniger reichen, da sich ja am Kontrollfensterchen schon etwas getan hat. 

Nicht nur weil Selbsttests gegenüber PCR-Tests eine höhere Fehlerrate haben, sind sie für den Zutritt in Pflegeheime ungeeignet. Es fehlt der Nachweis der richtigen Durchführung und korrekten Feststellung des Ergebnisses. Das können nur dafür ausgebildete und legitimierte Personen, die das auch schriftlich bestätigen dürfen.

 Bitte bringen Sie auch zukünftig einen schriftlichen Nachweis mit, dass Sie negativ getestet sind. Danke!