Einblicke ins Haus Maria Regina vom 07.11.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Die Inzidenzen steigen in der vierten Welle stark an. Die nächste Warnstufe ist erreicht.
Neben allen öffentlichen Verlautbarungen von Politik, Presse und Fernsehen:
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet, ist es für Aussenstehende meist kaum vorstellbar, was die Pandemie und ihre Folgen für ein Pflegeheim bedeuten.
Es gilt damit die „3G+“- Regel: Ins Haus darf nur, wer vollständig geimpft bzw. genesen ist oder als Ungeimpfter einen gülten negativen PCR-Test (statt nur eines Schnelltests) eines vorlegen kann.
Wir sagen an dieser Stelle ausdrücklich: DANKE
- DANKE für alles bisherige Mittragen
- DANKE für jede und jeden, der sich geimpft hat
- DANKE für jedes Zeichen der herzlichen Verbindung und Wertschätzung
An alle haben wir gerade in der jetzigen Situation aber auch große Bitten:
- BITTE tragen Sie auch weiterhin alle Maßnahmen mit
- BITTE halten Sie sich weiterhin bei Besuchen an die Hygieneregeln
- BITTE glauben Sie nicht, dass eine doppelte Impfung Sie immun gegen das Corona-Virus macht
- BITTE lassen Sie sich auch nach vollständiger Impfung regelmäßig (auch ohne Testpflicht zum Eigen- und Fremdschutz ) testen
- BITTE tragen Sie Sorge dafür, dass Ihre Angehörigen im Haus, aber auch Sie selbst, bei ärztlicher Unbedenklichkeit so schnell wie möglich eine Auffrischungsimpfung erhalten
Wer glaubt, dass er nach zweifacher Impfung sich an nichts mehr halten muss und sich wieder alles wie früher erlauben kann, der irrt und handelt – auch bei Besuchen im Pflegeheim – grob fahrlässig!
Die Leidtragenden sind nicht nur Ihre Angehörige im Haus, sondern auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unser Appell deshalb an Sie:
Bitte lassen Sie sich regelmäßig testen. Es kostet Sie als Angehöriger eines Bewohners nichts – nur etwas Zeit!
DANKE!
Hier die Grafik zur Corona-Ampel:
Neben der bisher bei uns im Haus María Regina verpflichtenden FFP2-Maske für Besuche muss jeder, der als Ungeimpfter oder noch nicht Genesener bisher einen Schnelltest vorlegen musste, jetzt einen gültigen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.