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Einblicke ins Haus Maria Regina vom 29.06.2022 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:

Kostenlose Tests sind nur noch über einen speziellen Berechtigungsschein möglich.

Wichtige Information vom Bayerischen Staatsministeriums über die Neufassung der Bayerischen Testverordnung:

Die kostenlose Bürgertestungen werden am 01.07.2022 ausgesetzt. Hier sind je Testung eine Eigenbeteiligung von 3 € an den Leistungserbringer (Apotheke, Testzentrum) zu entrichten. Bei folgenden Personengruppen sind die Testungen mit Vorlage des Berechtigungsscheines weiterhin kostenlos:

  • Besuchspersonen und Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung können sich in einem lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörde mittels  POC-Antigen-Schnelltest testen lassen.

Eine kostenlose Testung in einem lokalen Testzentrum ist NUR gegen Vorlage des einheitlich vorgegebenen Berechtigungsscheins möglich.

Wenn Sie eine Bewohnerin oder einen Bewohner im Haus María Regina besuchen möchten oder bei uns beschäftigt sind, erhalten Sie das entsprechende Dokument bei Bedarf ab sofort über unsere Verwaltung.

Für regelmäßige Besuche ist die einmalige Ausstellung eines Berechtigungsscheins ausreichend.

Bei Vorlage des Berechtigungsscheins in einem lokalen Testzentrum erfolgt jeweils eine kostenlose Testung inklusive Ausstellung eines Testnachweises. Dieser Testnachweis ist für den Zutritt bei uns vorzulegen.

Anmerkung:
EGAL, OB GEIMPFT  ODER GENESEN. JEDER  BESUCHER BENÖTIGT NACH WIE VOR EINEN ZERTIFIZIERTEN SCHNELLTEST. 

Das Bayerische Staatsministerium weist darauf hin, dass den lokalen Testzentren bei begründetem Missbrauchsverdacht die Möglichkeit offensteht, weitere Erkundigungen bei den Einrichtungen einzuholen.“

 Danke für das Mittragen aller Maßnahmen.