Einblicke ins Haus Maria Regina vom 15.02.2023 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Aus dem Bundesgesundheitsministerium: „Test- und Maskenpflicht fallen bereits zum 1. März
Pressemitteilung
Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt.
Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/innen soll weiterhin Maskenpflicht gelten.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen. Das verdanken wir nicht zuletzt einer konsequenten Corona-Politik. Eine der konsequentesten in Europa. Dies gibt uns Spielraum, die Corona-Maßnahmen früher zu lockern, als geplant. Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen. Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“
Wir schließen aus diesen konkreten Formulierungen, dass das Personal u.a. im Pflegeheim, das sich momentan regelmäßig zwei Mal pro Woche testet, von der Maskenpflicht ab 01. März wieder befreit ist. Endlich!
Aktuell liegt nur eine Pressemitteilung vor. Hoffen wir, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bald folgen und das bestätigen.
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber sie hat ihren Schrecken verloren.
Das Virus ist im Alltag beherrschbar und daraus ziehen wir Konsequenzen.“(Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach)