… willkommen …

07.04.2023: Karfreitag und Ostern: 

Es ist kaum mehr zu glauben, wie es noch vor zwei Jahren über die Feiertage bei uns war. 

Ein Blick zurück

In 2023 ist unser Haus und auch die Kapelle für alle wieder offen. Es gibt keine beschränkenden Besuchszeiten mit Eingangskontrollen, keine Besucheranzahlbeschränkung und keine verpflichtenden Tests mehr. 

Heute am 7. April gilt zwar seitens der Politik für Besucher noch die Maskenpflicht mit FFP2-Maske, diese fällt aber als letzte Beschränkung ab morgen auch noch weg. 

Ein Segen!

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Die nachfolgenden Hinweise stammen aus dem Jahr 2021 und galten damals für die Kar- und Ostertage:

Über die Feiertage 2021 öffnen wir an zwei weiteren  Tagen.  

Wir wollen alle Angehörige nach besten Kräften unterstützen. Es freut uns, dass wir Ihnen auch Karfreitag-Nachmittag und am Ostermontag- Nachmittag Besuchsmöglichkeiten anbieten können.

Damit stehen folgende Zeiten zur Verfügung:

Karfreitag
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr (letzter Einlass: 16.30 Uhr)

Karsamstag
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (letzter Einlass: 11.30 Uhr)

Ostersonntag
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr (letzter Einlass: 16.30 Uhr)

Ostermontag
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr (letzter Einlass: 16.30 Uhr) 

Besuche sind nur mit vorhergehender Terminabsprache und Anmeldung möglich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich unter Tel …

Obligatorisch ist die Vorlage eines bestätigten negativen Schnelltests oder Labortests. Der Labortest (PCR) gilt seit Neuestem nicht mehr 3 Tage sondern so wie der Schnelltest auch nur 48 Stunden nach der Testung. 

Zusätzlich weiten wir ab sofort auch den Umfang der möglichen Besuche pro Zeiteinheit deutlich aus, um den Wünschen aller Angehörigen und der Bayerischen Staatsregierung bestmöglich gerecht zu werden.

Gut, dass das alles inzwischen Vergangenheit ist!

Wir wünschen allen Lesern einen besinnlichen Karfreitag.