… aufgebrummte Sozialstunden …

23.05.2024:

Kann ich die bei euch ableisten?

Sozialstunden = Erziehungsmaßregel

Die Erbringung von Arbeitsleistungen, besser bekannt als Sozialstunden, zählt zu den wichtigsten pädagogischen Maßnahmen meist für straffällig gewordene Jugendliche – sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Sie soll den jungen Menschen ihre Tat bewusst machen.

Häufig werden Sozialstunden verhängt, wenn Jugendliche das erste Mal strafrechtlich auffällig waren.

Ganz bewusst werden Delikte bei Jugendlichen meist nicht mit einer Geldstrafe geahndet, denn es sollen nicht die Eltern bestraft werden, die im Zweifel das Geld bezahlen würden, sondern die Jugendliche selbst sollen die Auswirkungen ihrer Tat spüren.

Je nach Schwere können zwischen zehn und 100 Sozialstunden verhängt werden u.a. für:

• Sachbeschädigungen

• Diebstahl

• Fahren ohne Fahrerlaubnis

• Frisieren eines Motors

• Raufereien oder 

• kleinere Betäubungsmitteldelikte


Die Ableistung sozialer Dienste/Sozialstunden innerhalb einer festgesetzten Frist stellt eine erzieherische Maßnahme dar, die sich auf die Lebensführung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auswirken soll und gilt somit rein rechtlich nicht als Verurteilung. Daher wird die Tat und die Maßnahme nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

Ja, auch im Haus Maria Regina können grundsätzlich Sozialstunden abgeleistet werden,

aber nicht in jedem Fall,

da unsere Bewohner Schutzbefohlene sind, für die wir eine besondere Fürsorge haben.

Während im Sommer i.d.R. immer Arbeiten im Außenbereich bei uns möglich sind, können z.B. Sozialstunden im Winter wegen Diebstahl im Haus Maria Regina nicht abgeleistet werden.

Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.