Einblicke ins Haus Maria Regina vom 26.05.2022 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Zum heutigen Feiertag einige Gedanken
Gesetzlicher Feiertag
Christi Himmelfahrt bezeichnet im christlichen Glauben die Rückkehr Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel. Das kirchliche Hochfest wird am 40. Tag der Osterzeit, also 39 Tage nach dem Ostersonntag gefeiert. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag. (Wikipedia)
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein ist Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In der Schweiz und Liechtenstein heißt der Feiertag „Auffahrt“. Damit ist der heutige 26. Mai für viele Arbeitnehmer im deutschsprachigen Raum arbeitsfrei, alle Schüler haben schulfrei.
Das Personal u.a. in Pflegeheimen in der Pflege, der Betreuung und in der Küche ist hier „natürlich“ ausgenommen. Zeit- und Geldzuschläge sind zwar durch unser Tarifwerk eine kleine Entschädigung, der bzw. die ein oder andere würde heute aber auch gerne den Tag zusammen mit der Familie verbringen.
Die kirchlichen Texte des Himmelfahrtstages selbst sind Ausdruck von Freude: Die Auffahrt in die Höhe wird als Triumph über das Irdische und Eingang in die Herrlichkeit des Vaters verstanden und verbindet sich mit der freudigen Erwartung aller Christen, die im Beten des Glaubensbekenntnisses ausgedrückt wird und vielen Senioren – gerade in den Beschwernissen des Alters – auch Halt und Zuversicht gibt:
„… ich glaube an die Auferstehung … und das ewige Leben.“
Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Dienst und Einsatz heute am Feiertag.