… Die Bundestagswahl steht an …

28.01.2025:

Die dazugehörigen Wahlbenachrichtigungen wurden weitergeleitet.

Sehr gerne helfen wir unseren Bewohner/innen, wie auch in den Vorjahren, dabei „ihre Stimme zu erheben“

Dies geschieht folgendermaßen:

Wir haben bereits gestern die Wahlbenachrichtigungen, die hier im Haus eingingen, umgehend an unsere Bewohner bzw. deren Angehörige weitergeleitet.

Hierzu wurde die Form, für welche die Postweiterleitung auch gewöhnlich gewünscht ist, angewendet.

Der Antrag zur Briefwahl kann ausschließlich vom Bewohner selbst bzw. dessen Bevollmächtigten oder gesetzlichem Betreuer ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wir sammeln die Anträge auf Briefwahl im Servicebüro und geben diese rechtzeitig und in regelmäßigen Abständen bei der Stadt Miltenberg ab. Die Anträge müssen spätestens am 21.02. um 15 Uhr bei der Stadt eingegangen sein. Am 23.02.2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.

Wir weisen darauf hin, dass es günstig ist, den Antrag auf Briefwahl zeitnah im Servicebüro abzugeben. So wird gewährleistet, dass die Bewohner/innen ausreichend Zeit bekommen die daraufhin erhaltenen Wahlunterlagen auszufüllen.

Die Wahlunterlagen sammeln wir  ebenfalls wie die Anträge zur Briefwahl im Servicebüro und bringen sie nach Erhalt regelmäßig zur Post.

So funktioniert nach dem abgegebenen Antrag zur Briefwahl im nächsten Schritt die Briefwahl:

  • Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
  • Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
  • Abschicken oder abgeben: Geben Sie den Wahlschein im Servicebüro ab. Wir geben ihn zur Post, alternativ werfen Sie ihn in den nächsten öffentlichen Postbriefkasten.

 Jeder hat die freie Wahl – kann mit seiner Stimme etwas bewegen.