… die einrichtungsbezogene Impfpflicht …

Einblicke ins Haus Maria Regina vom 16.03.2022 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:

Hier eine kurze Zusammenfassung von Zahlen – Daten und Fakten. 

Der 16. März 2022

Für zahlreiche Menschen und Einrichtungen bedeutet der heutige Tag eine Zäsur und hat – unter Umständen – einschneidende Folgen. Allerdings treten diese nicht mit sofortiger Wirkung ein, sondern nach einem genau festgelegten Stufenplan. 

  • Alle Pflegeheime, ambulanten Dienste, Krankenhäuser müssen u.a. innerhalb der nächsten Tage dem Gesundheitsamt alle eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die von Dienstleistern, die regelmäßig zu uns ins Haus kommen, über ein speziell eingerichtetes Portal melden. Dies aber nur dann, wenn diese nicht vollständig geimpft sind, bzw. deren Genesenen-Status abgelaufen ist.
  • Danach setzt sich das Gesundheitsamt mit allen Gemeldeten in Verbindung und verschickt an diese auszufüllende Unterlagen, die wiederum innerhalb einer festgesetzten Frist zurückgeschickt werden müssen.  
  • Nach deren Prüfung, Beratung und Klärung, ob nicht doch eine der Impfvarianten eine sinnvolle Alternative sein kann, wird eine Nachfrist gesetzt.
  • Danach wird jeder Fall einzeln entschieden und das Ergebnis dem Gemeldeten, aber auch der Einrichtung mitgeteilt. 
  • Im ungünstigsten Fall wird seitens der Behörde ein Betretungsverbot für die Einrichtung ausgesprochen, das in Kopie auch der Einrichtung zugeht.

Ein Betretungsverbot lässt die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeitsleitung gegen Lohn nicht zu. Das bedeutet, dass mit Ausspruch dieser Maßnahme kein Lohn mehr fällig wird und der Mitarbeiter mit diesem Tag bei der Kranken- und Rentenversicherung abgemeldet wird. Die oder der Betroffen muss sich dann aber selbst versichern. Ein Betretungsverbot ist keine Kündigung! Das Arbeitsverhältnis ruht bis auf Weiteres.     

 Wir achten die Entscheidung eines jeden einzelnen und begleiten in dieser schweren Zeit so gut es geht.