Einblicke ins Haus Maria Regina vom 10.10.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Kostenlose Test sind nur noch über spezielle Berechtigungsscheine möglich.
Wichtige Information vom Bayerischen Staatsministeriums über die Neufassung der Bayerischen Testverordnung:
Anfang Oktober wurde in den Medien eine geplante Änderung angekündigt. Seit Ende dieser Woche liegen nun die konkreten Fakten und Dokumente vor, die bereits ab 11. Oktober 2021 gelten (!):
- Besuchspersonen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung können sich in einem lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörde mittels Antigen-Schnelltest testen lassen.
- Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie ambulanten Pflegediensten können sich in einem lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörde wahlweise mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Eine kostenlose Testung in einem lokalen Testzentrum ist NUR gegen Vorlage des einheitlich vorgegebenen Berechtigungsscheins möglich.
Wenn Sie eine Bewohnerin oder einen Bewohner im Haus María Regina besuchen möchten oder bei uns beschäftigt sind, erhalten Sie das entsprechende Dokument bei Bedarf ab Montag über unser Service-Büro.
Für regelmäßige Besuche ist die einmalige Ausstellung eines Berechtigungsscheins ausreichend.
Bei Vorlage des Berechtigungsscheins in einem lokalen Testzentrum erfolgt jeweils eine kostenlose Testung inklusive Ausstellung eines Testnachweises. Dieser Testnachweis ist für den Zutritt bei uns vorzulegen.
Anmerkung:
Wer geimpft, genesen bzw. genesen und 1x geimpft ist und die entsprechenden Nachweise bei uns vorlegt (siehe Besucherregelung) benötigt zum Besuch des Angehörigen nach wie vor keinen Schnelltest.
Das Bayerische Staatsministerium weist darauf hin, dass den lokalen Testzentren bei begründetem Missbrauchsverdacht die Möglichkeit offensteht, weitere Erkundigungen bei den Einrichtungen einzuholen.“
Danke für das Mittragen aller Maßnahmen.