Einblicke ins Haus Maria Regina vom 23.11.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung macht Pflege wieder bezahlbarer.
Ein lang ersehnter Quantensprung
Bewohner in einem Pflegeheim werden ab dem 1. Januar 2022 mit einem differenzierten Leistungsbetrag von der Pflegeversicherung unterstützt. Die Höhe nimmt mit der Dauer der Anwesenheit im Heim zu.
Die Staffelung wurde im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wie folgt festgelegt:
- 5 % des Eigenanteils (*) im ersten Heimjahr
- 25 % ab 13 Monaten
- 45 % ab 25 Monaten
- und stolze 70 % ab 37 Monaten vollstationärer Pflege
(*) Die Berechnung ist aufwändig, da sich der Tagessatz aus zahlreichen Bestandteilen zusammensetzt, die unterschiedlich zu berücksichtigen sind.
Auf jeden Fall bedeutet die Änderung eine deutliche Entlastung. Und: Waren Bewohner bisher Empfänger von Sozialhilfe können diese ggf. wieder zu Privatzahlern werden.
Sie müssen selbst nichts bei Ihrer Pflegekasse unternehmen oder beantragen, denn die Daten, ab wann Ihr Angehöriger im Heim ist, sind ja bekannt.
Da es für die jeweiligen Pflegekassen und die Verwaltungen in den Heimen aber einen enormen Umstellungsaufwand bedeutet, kann es etwas dauern, bis alles rund läuft.
Der Anspruch besteht auf jeden Fall ab 01. Januar 2022. Erste Kassen haben inzwischen Informationsschreiben verschickt. Auch von uns wird es im Dezember noch ein ausführliches Anschreiben geben, wenn genauere Details bekannt sind. Da jede Pflegekasse andere Strukturen und Abläufe hat, ist nicht auszuschließen, dass der Januar zunächst noch ganz normal abgerechnet wird und im Februar oder März 2022 dann eine Rückrechnung erfolgt.
Endlich gibt es eine spürbare Entlastung.