… Katastrophenfall wurde ausgerufen …

Einblicke ins Haus Maria Regina vom 09.12.2020 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:

Seit heute um 0:00 Uhr gilt eine erneute Ausnahmesituation u.a. auch für alle Alten- und Pflegeheime in ganz Bayern.

Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)

Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen

Unter § 9 ist u.a. anderem Folgendes geregelt: 

  • Besucher müssen über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen
  • die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein
  • der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen
  • jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. 
    Achtung: Da die Lieferung der Staatsregierung noch aussteht, muss derzeit die FFP2-Maske mitgebracht werden !!!

Wir bitten um Beachtung!