Einblicke ins Haus Maria Regina vom 02.05.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:
In dieser Woche fand die geheime Wahl in der Mitarbeiterschaft statt, wer diese in wichtigen Anliegen vertreten soll.
Ein hoher Vertrauensbeweis:
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung sollte es eine Mitarbeitervertretung geben, die alle vier Jahre neu gewählt wird. Die geheime Wahl wird von einem Wahlausschuss vorbereitet und durchgeführt. Die gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber dem Dienstgeber. Das Gremium wählt in seiner konstituierenden Sitzung die bzw. den Vorsitzende(n), die bzw. den Stellvertreter(in) und die bzw. den Schriftführer(in). Im Haus Maria Regina waren fünf Personen zu wählen. Dazu haben sich erfreulicher Weise elf Mitarbeiter aufstellen lassen.
Die MAV trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und der Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebs- bzw. Personalräten.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit ggf. leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums.
Grundlagen der MAVO:
- Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt.
- MAV und Dienstgeber sind verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
- Gegenseitige Information über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft.
- MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung.
Rechte der Mitarbeitervertretung:
- Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten.
- Vorschlags- und Antragsrecht bei allgemeinen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
- Zustimmungsrecht bei
a) der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
b) bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten
c) bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
- Abschließen von Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber
In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden.
Dieses wichtige Gremium für das Haus Maria Regina setzt sich zukünftig wie folgt zusammen:
- Rickert Jessica (Vorsitzende)
- Becker Stephanie (1. Stv. Vorsitzende)
- Kaufmann-Rabl Anja (2. Stv. Vorsitzende)
- Neuberger Simone (Schriftführerin)
- Leonetti Christina
Einrichtungsleiter Matthias Schiller beglückwünschte mit dem Wahlausschuss (Mijam Krebes, Katharina Wernicke und Bernhard Motzel) herzlich die Gewählten zu deren Ernennung und überreichte diesen einen Blumengruss zum Beginn.
Auf eine weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle aller Mitarbeiterinnen Mitarbeiter im Sinne unseres wertschätzenden Leitbildes: „Miteinander“