… Wahlen im Oktober …

Einblicke ins Haus Maria Regina vom 10.09.2023: 

Am 08. Oktober dieses Jahres finden die Bezirks- und Landtagswahlen in Bayern statt. 

UNTERSTÜTZUNG FÜR BEWOHNER VOM HAUSE MARIA REGINA SEITENS DER WAHLEN

Die Wahlbenachrichtigungen – mit der Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl, werden demnächst an die Meldeadressen der Bürger verschickt und sind ab KW 37, also ab dem 11.09.2023, zu erwarten.

Sehr gerne helfen wir unseren Bewohnern, wie auch in den Vorjahren, dabei „ihre Stimme zu erheben“.

Wir leiten die Wahlbenachrichtigungen, die hier im Haus eingehen, umgehend an unsere Bewohner bzw. deren Angehörige weiter. Hierzu wird die Form, in der die Postweiterleitung auch gewöhnlich gewünscht ist, angewendet.

Der Antrag zur Briefwahl kann ausschließlich vom Bewohner selbst bzw. dessen Bevollmächtigten oder gesetzlichem Betreuer ausgefüllt und unterschrieben werden.

Sehr gerne leiten wir die Anträge zur Briefwahl für unsere Bewohner an die Stadtverwaltung weiter. Diese können im Servicebüro in der Verwaltung abgegeben werden.

Ebenso verfahren wir mit den Unterlagen der Briefwahl selbst.

Eine kurze Anleitung zur Stimmabgabe:

  • Sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.
  • Eine Erststimme (kleiner Stimmzettel) und eine Zweitstimme (großer Stimmzettel).
  • Mit der Erststimme wird ein Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe in einem Stimmkreis gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Gewählt ist im Stimmkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen hat.
  • Mit der Zweitstimme wird eine bestimmte Partei oder Wählergruppe gewählt, der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch einen bestimmten Bewerber geben. Damit hat der Wähler die Möglichkeit, die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu verändern.

 Jeder hat die freie Wahl – kann mit seiner Stimme etwas bewegen – in Landtag und Bezirk.