… Wissenswertes für eingestufte Bewohner …

Einblicke ins Haus Maria Regina vom 15.07.2021 trotz Corona-Besuchsbeschränkung:

Es gibt für viele eine finanzielle Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums 

Ein Hinweis, der „Gold wert“ ist

Immer wieder sehen wir in unseren Beratungsgesprächen für die Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege erstaunte Gesichter, wenn wir die Angehörigen auf die Beantragung des Landespflegegeldes ansprechen. „Das kennen wir gar nicht“ oder „Davon haben wir noch nie gehört“, hört unsere Pflegedienstleitung Mirjam Krebes oft.

Mit dem Pflegegrad 2 und höher und dem Hauptwohnsitz in Bayern erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden oder in einem Pflegeheim wohnen, jährlich das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 €. Es gibt keine Einkommensgrenze, sodass auch Heimbewohner, deren Pflegeplatzkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, Anspruch darauf haben.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids. Für die folgenden Pflegegeldjahre sind die Auszahlungen immer im Oktober.

Wichtig ist für Sie: Sie müssen den Antrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegegeldjahr bis spätestens 31.12. schriftlich beim Landesamt für Pflege einreichen. Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Für die Antragstellung benötigen Sie den Bescheid des Pflegegrades und den Personalausweis des Pflegebedürftigen in Kopie, sowie eine aktuelle Meldebescheinigung der Stadt/Gemeinde.

Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de .

Sprechen Sie auch uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter!