Einblicke ins Haus Maria Regina vom 30.12.2023:
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erfreut Angehörige von Heimbewohnern.
Endlich mehr Unterstützung
Seit dem Jahr 2022 zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt und lagen bisher zwischen 5 und 70 Prozent.
Diese Sätze steigen nun ab dem Jahreswechsel:
Im ersten Jahr auf 15 statt bisher 5 Prozent
Im zweiten Jahr auf 30 statt bisher 25 Prozent
Im dritten Jahr auf 50 statt bisher 45 Prozent
Ab dem vierten Jahr auf 75 statt bisher 70 Prozent
Aber Achtung: Die Zuschüsse zum Eigenanteil betreffen „nur“ den Pflegekostenanteil und nicht die übrigen Kostenbestandteile (d.h. nicht die Ausbildungskosten, nicht die Investitionskosten und nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung).
Ferner kommen nur Bewohner ab dem Pflegegrad 2 in den Genuss des Zuschusses.
Die Berechnung der individuellen monatlichen Ersparnis ist deshalb eine umfangreichere Rechenaufgabe, da diese immer von mehreren Faktoren abhängig ist.
Im Haus Maria Regina beträgt die Entlastung beim Eigenanteil ab 2024 mit den neuen Prozentsätzen mindestens 322 € und maximal 1.610 €.
Um 214 € steigt der Zuschuss gegenüber bisher damit im ersten Heimjahr am höchsten. Bewohner die bereits 48 Monate und länger vollstationäre Pflege erhalten, profitieren ab dem Jahreswechsel immerhin von weiteren 107 € monatlich.
… ein kleiner aber wichtiger Schritt der Politik für 2024 in die richtige Richtung.